
Grundlagen
Was ist organisationale Transformation?
Transformation als Entwicklung der Organisation: Was strategische Selbsterneuerung mit Strukturen, Kultur und Führung verbindet.
Mehr lesenCO₂-neutral, treibhausgasneutral, klimaneutral, Net-Zero: Was die Begriffe bedeuten und welche Anforderungen sich daraus für Unternehmen ergeben.

Die Ermittlung des Corporate Carbon Footprint und die Reduktion von Treibhausgasemissionen stehen häufig im Mittelpunkt der Nachhaltigkeitsarbeit von Unternehmen. Dabei werden die Begriffe CO₂-neutral, treibhausgasneutral und klimaneutral oft gleichgesetzt, obwohl sie Unterschiedliches beschreiben. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Begriffe ein, stellt sie in den Zusammenhang politischer Klimaziele und zeigt, welche Anforderungen und Handlungsansätze sich daraus für Unternehmen ergeben.
CO₂-Neutralität bedeutet, dass nur so viel CO₂ freigesetzt wird, wie der Atmosphäre wieder entzogen werden kann. Neutralität lässt sich als Zustand verstehen, in dem zwei Größen in ihrer gegenläufigen Wirkung gleich groß sind und sich gegenseitig aufheben (Honegger et al. 2020). Die Idee ist also, ein Gleichgewicht zwischen dem Ausstoß und dem Abbau herzustellen.
Der Begriff bezieht sich ausschließlich auf das Treibhausgas CO₂. In der Praxis wird CO₂-neutral dennoch häufig mit treibhausgasneutral oder klimaneutral gleichgesetzt. Das ist fachlich falsch, denn die drei Konzepte unterscheiden sich in ihrem Umfang und in ihrer Wirkung auf das Klima.
CO₂-neutral heißt: Es wird nur so viel CO₂ ausgestoßen, wie der Atmosphäre auf natürlichem oder technischem Weg wieder entzogen werden kann. CO₂-Neutralität ist erreicht, wenn alle CO₂-Quellen und CO₂-Senken ausgeglichen sind.
Treibhausgasneutral bezieht sich auf alle im Kyoto-Protokoll priorisierten Treibhausgase und beschreibt ein Gleichgewicht zwischen deren Quellen und Senken. Berücksichtigt werden nach der Aufstellung der UNFCCC Kohlendioxid (CO₂), Methan (CH₄), Distickstoffoxid (N₂O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW), Schwefelhexafluorid (SF₆) und Stickstofftrifluorid (NF₃).
Klimaneutral ist das ambitionierteste Konzept. Es beschreibt ein Gleichgewicht zwischen allen vom Menschen verursachten und natürlichen Auswirkungen, die das Klima beeinflussen. Nach Honegger et al. (2020) ist es zugleich das einzige Konzept, das die globale Durchschnittstemperatur unverändert lässt. CO₂-Neutralität und Treibhausgasneutralität führen dagegen zu einer Verlangsamung der Klimaerwärmung.
Netto-Null, auch Net-Zero genannt, beschreibt den Zustand, in dem sämtliche vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen der Atmosphäre durch menschliche Maßnahmen wieder entzogen werden. So definiert es der Weltklimarat IPCC (2023).
Als Klimaziel gewinnt Net-Zero für Staaten, Organisationen und Unternehmen an Bedeutung. Die Ziele sind allerdings schwer vergleichbar. Nach Pineda et al. (2020) unterscheiden sich die Zieldefinitionen vor allem in drei Punkten: im Scope, also der Frage, welche Emissionsquellen berücksichtigt werden, im Zeithorizont, bis wann das Ziel erreicht sein soll, und im Ansatz, wie es erreicht werden soll. Für Stakeholder ist es deshalb anspruchsvoll, Net-Zero-Ziele und die zugehörigen Maßnahmen von Unternehmen zu bewerten.
Städte, Unternehmen und Anbieter einzelner Produkte beschreiben ihr Ziel zunehmend als klimapositiv. Gemeint ist der Anspruch, der Atmosphäre mehr Treibhausgase zu entziehen, als durch die eigenen Aktivitäten freigesetzt werden.
Der Begriff ist jedoch weder national noch international hinreichend definiert. Er wird sehr unterschiedlich verwendet und teilweise sogar mit CO₂-neutral gleichgesetzt. Aus dieser Unklarheit können nach Einschätzung des IKEM (2022) Greenwashing-Vorwürfe, Konflikte und klimabezogene Rechtsstreitigkeiten entstehen.

Mit dem Klimaabkommen von Paris hat sich die Staatengemeinschaft das Ziel gesetzt, die Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau auf unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C zu begrenzen. Die Vertragsstaaten legen dazu regelmäßig ihre Pläne zum Klimaschutz vor, die Nationally Determined Contributions (NDCs), und melden ihre Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel an das UN-Klimasekretariat.
Die Europäische Union hat mit dem European Green Deal das Ziel formuliert, netto keine Treibhausgase mehr auszustoßen, und dieses Ziel im europäischen Klimagesetz verankert. Zwischenziele und Regelwerke wie das EU-Emissionshandelssystem (ETS), die Emissionsstandards für Fahrzeuge und die Vorgaben für erneuerbare Energien werden dafür fortlaufend überarbeitet.
Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung hat die EU mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der EU-Taxonomie und der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) einen regulatorischen Rahmen geschaffen. Betroffene Unternehmen legen offen, ob und wie sie zum Klimaschutz beitragen. Hinzu kommen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette und Initiativen zur Förderung von Technologien mit geringen Treibhausgasemissionen. Welche Pflichten, Fristen und Schwellenwerte im Einzelnen gelten, ändert sich und sollte am jeweils aktuellen Rechtsstand geprüft werden.
Wer CO₂-Neutralität oder vergleichbare Begriffe in Werbeaussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern verwendet, braucht dafür eine wissenschaftliche Grundlage. Andernfalls drohen Greenwashing-Vorwürfe bis hin zu Gerichtsverfahren. Angesichts der anspruchsvollen Rechtslage verschweigen manche Unternehmen ihre Bemühungen um CO₂-Neutralität, um Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit und vor Gericht zu vermeiden.
Auf europäischer Ebene gibt es Bestrebungen, hier größere Klarheit zu schaffen und Verbraucherinnen und Verbraucher vor Greenwashing zu schützen. Der Grundgedanke: Umweltaussagen sollen wissenschaftlich belegt sein. Die Aussage, ein Produkt sei CO₂-neutral hergestellt worden, müsste demnach belegt und von einer unabhängigen Stelle verifiziert werden.
Die Anforderungen an Unternehmen, einen Beitrag zum Erreichen der Klimaneutralitätsziele zu leisten, steigen. Berichtspflichtige Unternehmen müssen in vielen Fällen ihren Corporate Carbon Footprint berechnen und über ihren Beitrag zum Klimaschutz berichten. Ob das im Einzelfall zutrifft, zeigt die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die im Rahmen der CSRD vorgesehen ist. Ergibt sie, dass Klimaschutz ein wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekt ist, folgen daraus die Ermittlung des Corporate Carbon Footprint und die Berichterstattung darüber.
Zunehmend sind auch nicht berichtspflichtige Unternehmen indirekt betroffen. Immer mehr Unternehmen fragen den Product Carbon Footprint ihrer Zulieferer ab, um ihre Scope-3-Emissionen berechnen zu können. Treiber sind neben Regularien wie der CSRD steigende Kundenanforderungen an umweltschonende Produkte und Dienstleistungen sowie eine wachsende Sensibilität gegenüber Greenwashing.
Zulieferer werden vermehrt aufgefordert, ihre Emissionen zu berechnen, Reduktionsziele zu setzen und diese offenzulegen oder validieren zu lassen. Eine bekannte Plattform für die Veröffentlichung von Emissionsdaten ist das Carbon Disclosure Project (CDP). Die Non-Profit-Organisation erhebt regelmäßig Emissionsdaten und bietet verschiedene Arten der Mitgliedschaft an.
Ihre Reduktionsziele können Unternehmen über die Science Based Targets initiative (SBTi) validieren lassen. Die wissenschaftsbasierte Initiative prüft die Ziele daraufhin, ob sie mit dem Erreichen von Net-Zero vereinbar sind.
Grundlage für die Entwicklung von Zielen und Maßnahmen zur Emissionsreduktion ist die Treibhausgasbilanz, also der Corporate Carbon Footprint eines Unternehmens oder einer Organisation. Die THG-Bilanzierung folgt in der Regel dem GHG Protocol und bezieht über Scope 3 auch die Emissionen der Lieferkette ein.
transformis begleitet Unternehmen bei der Ermittlung ihres Corporate Carbon Footprint und bei der Entwicklung von Zielen und Maßnahmen zur Emissionsreduktion. Begriffliche Klarheit ist dabei der erste Schritt: Wer weiß, ob von CO₂-Neutralität, Treibhausgasneutralität, Klimaneutralität oder Net-Zero die Rede ist, kann Ziele belastbar formulieren und nach außen vertreten.
CO₂-neutral bedeutet, dass nur so viel CO₂ freigesetzt wird, wie der Atmosphäre wieder entzogen werden kann. Erreicht ist dieser Zustand, wenn alle CO₂-Quellen und CO₂-Senken ausgeglichen sind.
CO₂-neutral bezieht sich nur auf das Treibhausgas CO₂. Klimaneutral beschreibt ein Gleichgewicht aller vom Menschen verursachten und natürlichen Auswirkungen auf das Klima und ist damit das ambitionierteste Konzept.
Die Zieldefinitionen unterscheiden sich im Scope, im Zeithorizont und im Ansatz. Es ist also jeweils zu klären, welche Emissionsquellen einbezogen sind, bis wann das Ziel gilt und wie es erreicht werden soll.
Ausgangspunkt ist die Treibhausgasbilanz, also der Corporate Carbon Footprint. Auf dieser Grundlage werden Ziele und Maßnahmen zur Emissionsreduktion entwickelt.

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