
Grundlagen
Was ist organisationale Transformation?
Transformation als Entwicklung der Organisation: Was strategische Selbsterneuerung mit Strukturen, Kultur und Führung verbindet.
Mehr lesenDie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) regelt die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU: Ziel, ESRS, Zusammenspiel und Chancen.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie stellt Nachhaltigkeitsinformationen auf eine Stufe mit Finanzinformationen und macht sie zum Bestandteil des Lageberichts. Dieser Überblick erklärt, was die CSRD bedeutet, welches Ziel die EU damit verfolgt, wie die Richtlinie mit ESRS, EU-Taxonomie und SFDR zusammenwirkt und welche Chancen die Umsetzung für Unternehmen bietet.
Die CSRD ist ein politisches Instrument der EU, das die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung stellt. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen, im Lagebericht detailliert zu veröffentlichen, wie sich die Unternehmenstätigkeit tatsächlich und potenziell auf die Umwelt auswirkt und welche tatsächlichen und potenziellen wirtschaftlichen Auswirkungen Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen haben. Diese zweifache Blickrichtung wird als doppelte Wesentlichkeit bezeichnet.
Geregelt ist die CSRD in der EU-Richtlinie 2022/2464 vom 14. Dezember 2022. Sie ändert die Bilanzrichtlinie 2013/34/EU und damit die Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung.
Um eine hohe Qualität und Vergleichbarkeit der Daten sicherzustellen, wurden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) entwickelt. Sie sind ein Rahmenwerk der EU zur Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und präzisieren, welche Nachhaltigkeitsinformationen ein Unternehmen berichten muss, um den Anforderungen der CSRD gerecht zu werden. Festgelegt wurden sie mit der EU-Verordnung 2023/2772 vom 22. Dezember 2023.
Die ESRS konkretisieren, inwieweit Unternehmen über die für sie wesentlichen ESG-Themen berichten. Der Bereich Umwelt umfasst Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, biologische Vielfalt und Ökosysteme sowie Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Der Bereich Soziales umfasst die eigene Belegschaft, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften sowie Verbraucher und Endnutzer. Der Bereich Governance behandelt die Unternehmenspolitik.
Die CSRD zahlt auf die Umsetzung des Green Deals ein. Der Green Deal ist nach Darstellung der EU-Kommission eine Wachstumsstrategie, mit der die EU zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft werden soll. Im Jahr 2050 sollen keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden, und das Wirtschaftswachstum soll von der Ressourcennutzung abgekoppelt sein.
Die Richtlinie unterstützt die Finanzierung der in diesem Rahmen geplanten Nachhaltigkeitsinvestitionen. Weil Unternehmen Nachhaltigkeitsdaten offenlegen müssen, können Kapitalgeber die Nachhaltigkeit ihrer Investitionen bewerten und vergleichen. Diese Transparenz soll dazu führen, dass sich Unternehmen stärker auf langfristige und nachhaltige Entwicklungen ausrichten als auf kurzfristigen Ertrag.
Die CSRD soll vor allem im Zusammenspiel mit weiteren EU-Instrumenten wirken. Eine zentrale Rolle spielt die EU-Taxonomie. Sie enthält einen Klassifizierungsrahmen, der definiert, unter welchen Voraussetzungen eine Wirtschaftsaktivität als ökologisch nachhaltig zu bewerten ist. Im Fokus stehen sechs Umweltziele: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Die EU-Taxonomie ist in CSRD und ESRS berücksichtigt. Nach den dort definierten Anforderungen legen Unternehmen dar, welcher Anteil ihrer Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben als ökologisch nachhaltig einzustufen ist.
Die Taxonomie ist zudem Grundlage der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), der Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzen. Sie verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, Informationen über Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsrisiken und nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen ihrer Finanzprodukte bereitzustellen. Dafür können sie die nach CSRD veröffentlichten Nachhaltigkeitsdaten nutzen, insbesondere die Angaben zur EU-Taxonomie, und Endanleger entsprechend informieren.
Nach Angaben der EU-Kommission soll diese Transparenz Investoren bei ihren Entscheidungen helfen und privates Kapital so lenken, dass der Wandel zu einer klimaneutralen Wirtschaft gelingt.

Die EU hat Anwendungsbereich und Zeitplan der CSRD 2025 angepasst. Welche Unternehmen ab wann berichten müssen, ist am aktuellen Rechtsstand zu prüfen.
Die CSRD verpflichtet Unternehmen, ihren Lagebericht um eine Nachhaltigkeitsberichterstattung nach einem standardisierten Vorgehen zu erweitern, das in den ESRS definiert ist. Zunächst ist die Wesentlichkeit von Nachhaltigkeitsthemen zu bestimmen. Anschließend sind zu allgemeinen Themen wie Governance und Strategie sowie zu den als wesentlich erkannten Nachhaltigkeitsthemen standardisierte Datenpunkte zu berichten.
Der Aufwand der Umsetzung kann sehr unterschiedlich ausfallen. Er hängt vom Reifegrad des Unternehmens im Bereich Nachhaltigkeit ab, etwa davon, ob bereits nach umfangreichen Berichtsstandards wie dem GRI-Standard berichtet wird. Er hängt auch davon ab, ob und inwieweit die CSRD-Anforderungen als Chance zur Weiterentwicklung des Unternehmens in Richtung Nachhaltigkeit gesehen werden.
Unternehmen sollten deshalb ein klares Bild entwickeln, welche Chancen mit der Umsetzung einhergehen und inwieweit sie diese aktiv nutzen wollen. Die Chancen hängen stark vom Umfeld ab: von der Branche, den Wertschöpfungspartnern und der eigenen intrinsischen Motivation. Je nach heutiger und künftiger Relevanz von Nachhaltigkeit im Umfeld lassen sich vier unterschiedliche Ansprüche definieren, die den Umsetzungsprozess jeweils anders prägen.
Erster Anspruch, Compliance erfüllen: Unternehmen können das Ziel verfolgen, ausschließlich die mit der CSRD verbundenen Compliance-Anforderungen zu erfüllen und so den Minimalanforderungen zu genügen. Wesentlichkeitsanalyse, Datenerhebung und Berichterstellung werden dann effizient gestaltet und möglichst automatisiert, beispielsweise durch den Einsatz von KI.
Zweiter Anspruch, das Nachhaltigkeitsmanagement professionalisieren: Ist Nachhaltigkeit organisatorisch noch nicht wirksam verankert und werden die vorhandenen Ressourcen noch nicht optimal eingesetzt, vernetzt der Umsetzungsprozess das im Unternehmen vorhandene Wissen. Dabei entsteht ein gemeinsames Verständnis der relevanten Nachhaltigkeitsthemen, der damit verbundenen Ziele und Fokusprojekte. Verantwortlichkeiten für die Umsetzung werden festgelegt.
Dritter Anspruch, Differenzierungsmerkmale im Markt entwickeln: Unternehmen, die ein hohes Marktpotenzial für ihre Nachhaltigkeitsleistungen erwarten und es bisher nicht nutzen, erheben in Wesentlichkeitsanalyse und Stakeholder-Analyse die Erwartungen des Marktes und bewerten die Marktpotenziale. Die Stakeholder-Analyse sollte quantitative und qualitative Befragungen der relevanten Stakeholder gezielt kombinieren. Die Unternehmensbereiche mit Marktbezug leiten aus den Ergebnissen Implikationen für die Leistungsentwicklung ab, entwickeln Maßnahmen und setzen sie um. Datenerhebung und Berichterstellung werden auch mit Blick auf die Vermarktung differenzierender Leistungen gestaltet.
Vierter Anspruch, das Geschäftsmodell weiterentwickeln: Unternehmen in einem sich stark ändernden Marktumfeld, deren Zukunftsfähigkeit gefährdet sein könnte oder denen sich große Chancen eröffnen, können Nachhaltigkeit als Treiber für die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells nutzen. Bei den ersten drei Ansprüchen steht die operative Optimierung im bestehenden Geschäftsmodell im Vordergrund. Hier dient die Umsetzung der CSRD als Ausgangspunkt, um Marktorientierung, Leistungs- und Lernfähigkeit der Organisation zu stärken.
Dafür ist eine eng verzahnte Personal- und Organisationsentwicklung erforderlich. Das Unternehmen wird befähigt, Impulse und Chancen aus dem Umfeld wahrzunehmen und sie operativ wie strategisch zu verarbeiten.
Inhalt und Umfang des Berichts sind in den ESRS definiert. Die Nachhaltigkeitsinformationen werden im Rahmen des Jahresabschlusses als Teil des Lageberichts veröffentlicht. Für die Veröffentlichung gilt ein einheitliches elektronisches Berichtsformat, das European Single Electronic Format (ESEF) gemäß der EU-Verordnung 2019/815.
CSRD-Berichte unterliegen einer externen Prüfpflicht und benötigen einen Prüfungsvermerk durch einen Abschlussprüfer.
Als systemische Organisationsberatung begleitet transformis die Umsetzung der CSRD. Der transformis-Ansatz sieht einen Prozess vor, der zu den Bedürfnissen und Ansprüchen der jeweiligen Organisation passt, damit sie die Potenziale in der eigenen Organisation und in ihrem Markt wirksam nutzen kann. Veränderungs- und Transformationsprozesse werden im Dreiklang aus Strategie, Organisation und Personal gestaltet und aus einer Hand begleitet.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung für den Einzelfall.
Die CSRD ist in der EU-Richtlinie 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 geregelt. Sie ändert die Bilanzrichtlinie 2013/34/EU und damit die Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung.
Die Nachhaltigkeitsinformationen sind im Rahmen des Jahresabschlusses als Teil des Lageberichts zu veröffentlichen.
Die Berichte sind in einem einheitlichen elektronischen Berichtsformat zu veröffentlichen, dem European Single Electronic Format (ESEF) gemäß der EU-Verordnung 2019/815.
Ja, CSRD-Berichte unterliegen einer externen Prüfpflicht und benötigen einen Prüfungsvermerk durch einen Abschlussprüfer.

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