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Was ist organisationale Transformation?
Transformation als Entwicklung der Organisation: Was strategische Selbsterneuerung mit Strukturen, Kultur und Führung verbindet.
Mehr lesenScope-3-Emissionen entstehen entlang der Wertschöpfungskette: der Scope-3-Standard des GHG Protocol, seine 15 Kategorien und ihre Mindestgrenzen erklärt.

Das Greenhouse Gas Protocol, kurz GHG Protocol, teilt die Treibhausgasemissionen eines Unternehmens in Scope 1, 2 und 3. Scope-3-Emissionen entstehen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette und damit außerhalb der eigenen Unternehmensgrenzen. Sie können die größte Emissionsquelle eines Unternehmens sein. Dieser Leitfaden erläutert den Scope-3-Standard des GHG Protocol, seine 15 Kategorien und die Mindestgrenzen der Bilanzierung.
Zu Scope 1 zählen alle direkten, also innerhalb der Unternehmensgrenzen entstehenden Emissionen. Scope 2 erfasst indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie wie Strom, Wärme, Kälte oder Dampf, deren Erzeugung außerhalb der Unternehmensgrenzen Treibhausgase freisetzt. Scope 3 umfasst alle weiteren indirekten Emissionen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.
Maßgeblich ist der Corporate Value Chain (Scope 3) Accounting and Reporting Standard, kurz Scope-3-Standard. Er gliedert die Scope-3-Emissionen in 15 Kategorien, zu denen beispielsweise eingekaufte Dienstleistungen und Transporte gehören.
Der Scope-3-Standard gibt Unternehmen und Organisationen, die ihre THG-Emissionen bilanzieren und berichten wollen, spezifische Anforderungen und Leitlinien vor. Sein Schritt-für-Schritt-Ansatz hilft, die Emissionswirkungen entlang der Wertschöpfungskette zu verstehen und daraus Ziele und Maßnahmen zur Reduktion der indirekt erzeugten Emissionen abzuleiten und umzusetzen.
Basis des Scope-3-Standards ist der GHG Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard in der überarbeiteten Fassung von 2004. Beide sollten gemeinsam verwendet werden, wenn ein Scope-3-Reporting das Ziel ist.
Insgesamt gibt es sieben GHG-Standards für unterschiedliche Zielgruppen. An Unternehmen und Organisationen richten sich der Corporate Standard, der Corporate Value Chain (Scope 3) Standard und der Product Standard. Das GHG Protocol for Cities ist für Städte und Kommunen gedacht, der Mitigation Goal Standard für Regierungen und Regierungsorgane, der Policy and Action Standard für Analysten und politische Entscheidungsträger und das Project Protocol für Entwickler, Leiter und Prüfer von Projekten mit THG-Bezug.
Die Standards beschreiben den Prozess von der Berechnung der Treibhausgasemissionen bis zur Berichterstattung. Sie unterstützen die Erstellung von THG-Bilanzen, die Ableitung von Reduktionsmaßnahmen und das Monitoring ihrer Wirksamkeit über die Berichtsperioden hinweg. Der Scope-3-Standard richtet sich an Unternehmen aller Größen und Wirtschaftszweige, lässt sich aber auch auf andere Organisationen anwenden, etwa Regierungsbehörden, Non-Profit-Organisationen, Prüfer oder Universitäten.
Das GHG-Protokoll ist ein Rahmenwerk, das vom World Resources Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) entwickelt wurde. Es soll Unternehmen und Organisationen helfen, ihre Treibhausgasemissionen zu messen, zu managen und darüber zu berichten. Als international anerkannter Standard ist es für drei Dimensionen der Klimapolitik relevant.
Erstens Messung und Transparenz: Der standardisierte Ansatz ermöglicht es einem Unternehmen oder einer Organisation, die eigenen Emissionsergebnisse im Zeitverlauf zu vergleichen. Das schafft Transparenz über Emissionsquellen und Fortschritte bei der Reduktion.
Zweitens internationale Verpflichtungen und politische Instrumente: Das GHG-Protokoll wird in internationalen Klimaverhandlungen und Abkommen verwendet. Viele Regierungen nutzen es, wenn sie Reduktionsziele festlegen und klimapolitische Programme umsetzen.
Drittens Unternehmensberichterstattung: Unternehmen werden zunehmend aufgefordert, ihre Treibhausgasemissionen offenzulegen und Maßnahmen zur Reduktion zu ergreifen. Das GHG-Protokoll bietet dafür eine international etablierte Methode, mit der sich Emissionen quantifizieren und in Nachhaltigkeitsberichten abbilden lassen. Die EU hat Anwendungsbereich und Zeitplan der Nachhaltigkeitsberichterstattung 2025 angepasst, der aktuelle Stand der Berichtspflichten ist daher zu prüfen.
Scope-3-Emissionen können die größte Emissionsquelle eines Unternehmens darstellen und damit ein großer Hebel für die Reduktion von THG-Emissionen sein. Ein Inventar, das Scope 1, 2 und 3 berücksichtigt, zeigt die Wirkungen über die gesamte Wertschöpfungskette. Unternehmen können ihre Bemühungen so auf die Bereiche konzentrieren, in denen die größte Wirkung zu erzielen ist.
Der Scope-3-Standard berücksichtigt die Emissionen, die durch Aktivitäten in der Wertschöpfungskette während des Berichtszeitraums entstehen, üblicherweise eines Jahres. Er nennt sechs Treibhausgase: Kohlenstoffdioxid (CO₂), Methan (CH₄), Distickstoffoxid (Lachgas, N₂O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) und Schwefelhexafluorid (SF₆). In der THG-Bilanz nach Kyoto-Protokoll kommt Stickstofftrifluorid (NF₃) als siebtes Gas hinzu.
Eine wesentliche Erweiterung gegenüber dem Corporate Standard: Wer nach dem Scope-3-Standard berichtet, muss Scope 1, 2 und 3 ausweisen. Die Möglichkeit zu wählen, ob über Scope-3-Emissionen berichtet wird, entfällt.

Kategorie 1, gekaufte Güter und Dienstleistungen, umfasst Gewinnung, Herstellung und Transport der im Berichtsjahr erworbenen Waren und Dienstleistungen, soweit sie nicht in den Kategorien 2 bis 8 enthalten sind. Kategorie 2, Kapitalgüter, erfasst dasselbe für erworbene Kapitalgüter. Kategorie 3 betrifft brennstoff- und energiebezogene Tätigkeiten, die nicht in Scope 1 oder 2 enthalten sind: die Vorkette gekaufter Brennstoffe und gekaufter Elektrizität, Übertragungs- und Verteilungsverluste sowie die Erzeugung von gekauftem Strom, der an Endverbraucher verkauft wird.
Kategorie 4, vorgelagerter Transport und Distribution, umfasst den Transport gekaufter Produkte zwischen den Tier-1-Lieferanten und dem eigenen Betrieb sowie bezogene Transport- und Distributionsleistungen, einschließlich Inbound- und Outbound-Logistik und Transporten zwischen eigenen Einrichtungen. Gemeint sind jeweils Fahrzeuge und Einrichtungen, die dem berichtenden Unternehmen weder gehören noch von ihm kontrolliert werden.
Kategorie 5 erfasst die Beseitigung und Verarbeitung von Abfällen aus dem eigenen Betrieb in fremden Anlagen. Kategorie 6, Geschäftsreisen, betrifft die Beförderung von Mitarbeitenden für geschäftliche Aktivitäten, Kategorie 7 den Pendelverkehr zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, jeweils in Fahrzeugen, die das Unternehmen weder besitzt noch betreibt. Kategorie 8 umfasst den Betrieb geleaster Anlagen, soweit er nicht in Scope 1 und 2 berichtet wird.
Kategorie 9, nachgelagerter Transport und Distribution, umfasst Transport und Distribution verkaufter Produkte, sofern das berichtende Unternehmen sie nicht bezahlt, einschließlich Einzelhandel und Lagerung in fremden Fahrzeugen und Einrichtungen. Kategorie 10 betrifft die Verarbeitung verkaufter Zwischenprodukte durch nachgelagerte Unternehmen, etwa Hersteller.
Kategorie 11, Nutzung verkaufter Produkte, erfasst die Endverwendung der im Berichtsjahr verkauften Waren und Dienstleistungen. Kategorie 12 betrifft die Abfallentsorgung und -verarbeitung verkaufter Produkte am Ende ihrer Lebensdauer.
Kategorie 13 umfasst den Betrieb von Anlagen im Eigentum des berichtenden Unternehmens, die an andere Unternehmen verleast wurden und nicht in Scope 1 und 2 enthalten sind. Kategorie 14 erfasst die Emissionen aus dem Betrieb von Franchises, die der Franchisegeber meldet.
Kategorie 15, Investitionen, betrifft Eigenkapital- und Fremdkapitalinvestitionen sowie Projektfinanzierungen. Sie richtet sich an Investoren und Finanzdienstleister, in erster Linie an private Finanzinstitute wie Geschäftsbanken, ist aber auch für öffentliche Finanzinstitute wie multilaterale Entwicklungsbanken oder Exportkreditagenturen relevant.
Für jede Kategorie nennt der Scope-3-Standard eine Mindestgrenze. Bei gekauften Gütern, Dienstleistungen und Kapitalgütern sind alle vorgelagerten Emissionen zu erfassen (Cradle-to-Gate). Bei Brennstoffen reicht die Vorkette von der Rohstoffgewinnung bis zum Punkt der Verbrennung, ohne die Verbrennung selbst.
In den meisten übrigen Kategorien bilden die Scope-1- und Scope-2-Emissionen der jeweiligen Partner die Mindestgrenze: der Transport- und Distributionsunternehmen, der Abfallwirtschaft, der Leasinggeber und Leasingnehmer, der nachgelagerten Verarbeiter und der Franchisenehmer. Optional können Lebenszyklusemissionen aus der Herstellung von Fahrzeugen, Anlagen oder Infrastruktur einbezogen werden, beim Pendelverkehr auch die Emissionen von Beschäftigten in Telearbeit.
Bei der Nutzung verkaufter Produkte sind mindestens die direkten Emissionen der Nutzungsphase über die erwartete Lebensdauer zu erfassen. Das betrifft Produkte, die bei der Nutzung direkt Energie verbrauchen, Brennstoffe und Rohstoffe sowie Produkte, die Treibhausgase enthalten oder bei der Nutzung emittieren. Indirekte nutzungsbedingte Emissionen sind optional. Investitionen können je nach Definition der Bilanzgrenzen auch im Scope-1- oder Scope-2-Inventar erscheinen.
Sinnvoll ist ein Inventar über alle drei Scopes, in dem sichtbar wird, welche der 15 Kategorien die größten Emissionen verursachen. Auf diese Bereiche richten sich Ziele und Maßnahmen zuerst.
Der Scope-3-Standard gibt dafür ein schrittweises Vorgehen vor und sollte gemeinsam mit dem Corporate Standard angewendet werden. Über die Berichtsperioden hinweg lässt sich dann prüfen, ob die abgeleiteten Reduktionsmaßnahmen wirken.
Scope 3 umfasst alle indirekten Emissionen eines Unternehmens entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die nicht zu Scope 1 oder 2 gehören. Der Scope-3-Standard gliedert sie in 15 Kategorien.
Die 15 Kategorien reichen von gekauften Gütern und Dienstleistungen über Transport, Abfall, Geschäftsreisen und Pendelverkehr bis zu Nutzung und Entsorgung verkaufter Produkte, Franchises und Investitionen.
Das GHG Protocol wurde vom World Resources Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) entwickelt.
Die Mindestgrenze beschreibt, welche Emissionen in einer Kategorie mindestens zu erfassen sind, zum Beispiel alle vorgelagerten Emissionen gekaufter Güter (Cradle-to-Gate). Weitere Emissionen wie Lebenszyklusemissionen von Fahrzeugen sind optional.

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